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Computerstrafrecht

Das Computer-Strafrecht bzw. das Internet-Strafrecht ist das Recht des strafrechtlich relevanten Handelns im elektronischen Verkehr bzw. im Internet. Unter dem Deckmantel vermeintlicher Anonymität bietet das Internet ein besonders attraktives Feld für Cyberkriminalität in Gestalt der Verbreitung rechtswidriger und strafbarer Inhalte, denn auf den ersten Blick ist der Handelnde nicht ohne weiteres zu erkennen. Aufgrund seiner umfangreichen Kenntnisse im Bereich des Internets befasst sich Rechtsanwalt Bisges bevorzugt auch mit dem Computerstrafrecht. Auch hier vertritt er Täter wie geschädigte gleichermaßen. Er unterstützt und berät Betroffene und Opfer in Fragen der Aufklärung von Computerstraftaten ebenso wie er Beschuldigte berät, vertritt und verteidigt.

 

Professor für Urheber- und Medienrecht an der


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Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Dr. Marcel Bisges, LL.M. Informationsrecht, Berlin  •  Kontakt  •  Impressum  •  Datenschutzerklärung