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Tätigkeit
- Urheberrecht und Kunstrecht
- Medienrecht und Multimediarecht
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht bzw. Lauterkeitsrecht
- Internetrecht, IT-Recht, Onlinerecht und E-Commerce-Recht
- Datenschutzrecht, Informationsrecht und Persönlichkeitsrecht
- Äußerungsrecht, Computerstrafrecht und Internetstrafrecht
Marcel Bisges berät und vertritt Privatpersonen, Autoren, Musiker, Fotografen, sonstige Künstler und Urheber sowie Unternehmen, als Rechteinhaber oder Verletzer, gerichtlich wie außergerichtlich. Er betätigt sich überwiegend im sogenannten "Grünen Bereich", also im Urheberrecht, im Kunstrecht und im gewerblichen Rechtsschutz, wozu auch das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht zählen. Außerdem befasst sich Bisges mit dem Multimediarecht, welches das Internetrecht bzw. Onlinerecht und das E-Commerce-Recht umfasst. Er verfügt darüber hinaus über umfangreiche Kenntnisse und Interessen im sonstigen Informationsrecht, bspw. im Datenschutzrecht, im Äußerungsrecht oder im Persönlichkeitsrecht. Im Bereich des Strafrechts schließlich nimmt Bisges bevorzugt Mandate aus dem Computerstrafrecht bzw. dem Internetstrafrecht an.
Rechtsanwalt Bisges ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, schwerpunktmäßig in den Bereichen Urheberrecht, IT-Recht und Multimediarecht.
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Mitgliedschaften

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